Allgemeine Geschäfts Bedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ABH-Schädlingsbekämpfung 

Abderrahim Boukamous Homami 

Bonameser Str. 44 

60433 Frankfurt am Main

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für alle Verträge zwischen ABH-Schädlingsbekämpfung (nachfolgend “Auftragnehmer”) und ihren Kunden (nachfolgend “Auftraggeber”).

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Dienstleistung zustande.

§ 3 Zahlungsbedingungen und Verzug

3.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung sofort nach Leistungserbringung vor Ort in Bar oder per EC-Karte zu zahlen.

3.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Zusätzlich wird eine Mahngebühr von 40,00 € erhoben. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.3 Bei Zahlungsverzug werden alle weiteren Folgeaufträge kostenpflichtig storniert. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

3.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs und der daraus resultierenden Abholung von Materialien (z.B. Köderboxen) werden dem Auftraggeber folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • An- und Abfahrt
  • Arbeitszeit für Abbau und Reinigung
  • Reinigungskosten für das Material 

Der Mindestbetrag beläuft sich hierbei auf 120,00 € zzgl. MwSt., auch wenn die tatsächlichen Kosten darunter liegen sollten.

§ 4 Stornierung und Terminabsage

4.1 Bei Stornierung oder Absage eines vereinbarten Termins weniger als 4 Stunden vor dem geplanten Einsatz wird eine Stornogebühr in Höhe von 80,00 € zzgl. MwSt. berechnet. Dies gilt auch bei Nichtanwesenheit des Auftraggebers zum vereinbarten Termin.

4.2 Kann ein Termin aufgrund von mangelnder Zugänglichkeit der zu behandelnden Bereiche nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, werden An- und Abfahrt sowie Arbeitszeit, mindestens jedoch 150,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

§ 5 Nachbehandlungen und Gewährleistung

5.1 Kostenfreie Nachbehandlungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ausgeschlossen.

5.2 Eine kostenfreie Nachbehandlung erfolgt ausschließlich dann, wenn der Auftraggeber nachweisen kann, dass er alle Instruktionen (z.B. Reinigung von Textilien, Behandlung von Haustieren, Einhaltung von Hygienemaßnahmen etc.) wie vom Auftragnehmer vorgegeben, vollständig und korrekt ausgeführt hat.

5.3 Bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Instruktionen werden Nachbehandlungen nach regulärem Tarif berechnet.

§ 6 Haftung und Schadenersatz

6.1 Der Auftraggeber haftet für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der vom Auftragnehmer installierten Materialien (z.B. Köderboxen) in vollem Umfang zum Wiederbeschaffungswert.

6.2 Für übliche und unvermeidbare Schäden an Gegenständen oder Oberflächen, die durch die Behandlung (z.B. Sprühen, Nebeln, Stäuben oder andere notwendige Maßnahmen) entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

6.3 Bei nicht zugänglichen Bereichen oder bei Behinderung der Arbeiten durch äußere Umstände, Unordnung, Verschmutzung etc. wird keine Garantie für die Behandlung bzw. den Erfolg der Maßnahmen gegeben.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu behandelnden Örtlichkeiten für den Schädlingsbekämpfer vollumfänglich zugänglich zu machen. Dies umfasst das Freiräumen von Zugängen, das Ermöglichen des Zugangs zu allen relevanten Bereichen und die Beseitigung von Hindernissen.

7.2 Der Auftraggeber hat die Vorbereitungsmaßnahmen gemäß den Anweisungen des Auftragnehmers vollständig durchzuführen.

7.3 Werden weitere Dienstleister (z.B. Elektriker, Dachdecker, Klempner etc.) für die erfolgreiche Durchführung der Schädlingsbekämpfung benötigt, ist der Auftraggeber für deren Terminierung und Koordination verantwortlich und trägt deren Kosten in vollem Umfang.

7.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über mögliche Gesundheitsrisiken (z.B. Allergien) oder besondere Umstände vor Beginn der Arbeiten zu informieren.

§ 8 Datenschutz

8.1 Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 10 Höhere Gewalt

10.1 Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verschiebt sich die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung.

10.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über solche Umstände unverzüglich informieren.

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