Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ABH-Schädlingsbekämpfung
Abderrahim Boukamous Homami
Bonameser Str. 44
60433 Frankfurt am Main

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen ABH-Schädlingsbekämpfung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Vertrag kommt zustande durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers — auch in Textform (z. B. per WhatsApp, SMS oder E-Mail) — oder durch Beginn der Ausführung. Mit der Auftragsbestätigung werden diese AGB Vertragsbestandteil.

§ 3 Zahlungsbedingungen und Verzug

3.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung sofort nach Leistungserbringung vor Ort in bar oder per EC-Karte zu zahlen.

3.2 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Geldschuld zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt gegenüber einem Verbraucher fünf Prozentpunkte, gegenüber einem Unternehmer neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Gegenüber einem Unternehmer wird zusätzlich eine Verzugspauschale von 40,00 € berechnet (§ 288 Abs. 5 BGB); gegenüber einem Verbraucher werden die tatsächlich entstandenen Mahnkosten berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.3 Bei Zahlungsverzug werden alle weiteren Folgeaufträge kostenpflichtig storniert. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

3.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs und der daraus resultierenden Abholung von Materialien (z. B. Köderboxen) werden dem Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten (An- und Abfahrt, Arbeitszeit für Abbau und Reinigung, Reinigungskosten) in Rechnung gestellt, pauschal mindestens 120,00 € zzgl. MwSt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

§ 4 Stornierung, Terminabsage und Zugang

4.1 Bei Stornierung oder Absage eines vereinbarten Termins weniger als 4 Stunden vor dem geplanten Einsatz sowie bei Nichtanwesenheit des Auftraggebers zum vereinbarten Termin wird eine Ausfallentschädigung von 120,00 € berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

4.2 Kann der vereinbarte Einsatz nach Anreise des Auftragnehmers nicht oder nur teilweise durchgeführt werden — sei es wegen mangelnder Zugänglichkeit der zu behandelnden Bereiche oder weil der Auftraggeber die Durchführung der vereinbarten Leistung ohne triftigen Grund verweigert — wird eine Ausfallentschädigung in Höhe der tatsächlich angefallenen An- und Abfahrt sowie der vorgehaltenen Arbeitszeit, mindestens jedoch 180,00 €, berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

§ 5 Leistungsumfang, Nachbehandlung und Gewährleistung

5.1 Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der Schädlingsbekämpfung nach den anerkannten Regeln der Technik, nicht jedoch einen bestimmten oder dauerhaften Bekämpfungserfolg. Der Erfolg hängt maßgeblich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers ab (u. a. Mitwirkung des Auftraggebers, bauliche Gegebenheiten, Wiedereinschleppung, biologische Resistenzen).

5.2 Eine kostenfreie Nachbehandlung erfolgt nur, wenn der Auftraggeber nachweist, dass er alle erteilten Instruktionen (z. B. Reinigung von Textilien, Behandlung von Haustieren, Hygienemaßnahmen) vollständig und korrekt ausgeführt hat und der Misserfolg auf einem Ausführungsfehler des Auftragnehmers beruht. Im Übrigen werden Nachbehandlungen nach regulärem Tarif berechnet.

5.3 Gesetzliche Mängelansprüche eines Auftraggebers, der Verbraucher ist, bleiben unberührt, soweit Werkvertragsrecht Anwendung findet.

§ 6 Haftung

6.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 Für übliche und unvermeidbare Beeinträchtigungen, die mit der Behandlung notwendig verbunden sind (z. B. durch Sprühen, Nebeln, Stäuben), haftet der Auftragnehmer nicht, soweit er die anerkannten Regeln der Technik eingehalten hat.

6.4 Der Auftraggeber haftet für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der vom Auftragnehmer installierten Materialien (z. B. Köderboxen) zum Wiederbeschaffungswert.

6.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu behandelnden Örtlichkeiten für den Schädlingsbekämpfer vollumfänglich zugänglich zu machen. Dies umfasst das Freiräumen von Zugängen, das Ermöglichen des Zugangs zu allen relevanten Bereichen und die Beseitigung von Hindernissen.

7.2 Der Auftraggeber hat die Vorbereitungsmaßnahmen gemäß den Anweisungen des Auftragnehmers vollständig durchzuführen.

7.3 Werden weitere Dienstleister (z. B. Elektriker, Dachdecker, Klempner etc.) für die erfolgreiche Durchführung der Schädlingsbekämpfung benötigt, ist der Auftraggeber für deren Terminierung und Koordination verantwortlich und trägt deren Kosten in vollem Umfang.

7.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über mögliche Gesundheitsrisiken (z. B. Allergien) oder besondere Umstände vor Beginn der Arbeiten zu informieren.

§ 8 Datenschutz

8.1 Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 9 Höhere Gewalt

9.1 Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verschiebt sich die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung.

9.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über solche Umstände unverzüglich informieren.

§ 10 Widerrufsrecht und Ausschluss

10.1 Schließt ein Verbraucher den Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail) oder außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten regelt die gesonderte Widerrufsbelehrung.

10.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Auftragnehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten — insbesondere die Beseitigung eines akuten Schädlingsbefalls — vorzunehmen (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).

10.3 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer mit der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, so erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung (§ 356 Abs. 4 BGB). Widerruft der Verbraucher nach Beginn, aber vor vollständiger Erbringung, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung (§ 357 Abs. 8 BGB).

§ 11 Verbraucherstreitbeilegung

11.1 Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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